Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Verschärfungen bei der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen

Februar 2015

Mit 1. Jänner 2015 ist es auch für österreichische Unternehmen, die in der Schweiz unternehmerisch aktiv sind, zu Verschärfungen gekommen. Vor dem Hintergrund, die Wettbewerbsnachteile schweizerischer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen ausgleichen zu wollen, kommt es nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausdehnung der Mehrwertsteuerpflicht (der Normalsatz beträgt 8%). Sofern ausländische Unternehmen in der Schweiz Lieferungen erbringen, welche der Bezugsteuer unterliegen und ihr Umsatz in der Schweiz mindestens 100.000 Schweizer Franken (derzeit ca. 101.000 €) ausmacht, sind sie wie Schweizer Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig – bisher galt das nur für Schweizer Unternehmen. Die Bezugsteuer ist mit dem Reverse-Charge-System vergleichbar und kommt bei Leistungen ausländischer Unternehmen zur Anwendung, wo sie beim Empfänger der Leistung eingehoben wird. Bezugsteuer fällt nicht an, wenn die Lieferung bereits bei der Einfuhr besteuert wird. Von Bedeutung ist außerdem, dass der Begriff der Lieferung im Schweizer Mehrwertsteuerrecht weiter gefasst ist als im österreichischen UStG, da etwa für eine Lieferung keine Warenbewegung vorausgesetzt wird. Eine Lieferung liegt demnach nicht nur bei Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über einen Gegenstand vor, sondern auch bei dem Ausführen von Arbeiten an einem Gegenstand und sogar bei der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands. Unter den Begriff der mehrwertsteuerlichen Dienstleistung fällt hingegen jede Leistung, die keine Lieferung ist. Besonders betroffen von der Neuregelung sind ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Arbeiten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ausführen. Ebenso umfasst sind beispielsweise ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Wartungs- oder Unterhaltsarbeiten durchführen.

Wie schon bisher sind ausländische Unternehmen von der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen, welche der Bezugsteuer unterliegen – selbst wenn sie in der Schweiz damit mehr als 100.000 CHF Umsatz pro Jahr erzielen. Die Neuregelung ist auch als eine Art Übergangsregelung zu sehen, da mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes weitere Verschärfungen vorgesehen sind. Künftig sollen inländische und ausländische Unternehmen ab dem ersten Schweizer Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mehr als 100.000 CHF Umsatz erzielen. Die seit Jahresbeginn geltende Änderung sollte auch zum Anlass genommen werden zu überprüfen, ob eine mehrwertsteuerliche Registrierung in der Schweiz vorgenommen werden muss.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

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