Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Gruppenbesteuerung - EuGH-Urteil ermöglicht Einbeziehung inländischer Enkelgesellschaften

Juni 2012
Kategorien: Klienten-Info

Die Vorteile der österreichischen Gruppenbesteuerung für Konzerne liegen vor allem in dem Ergebnisausgleich (Gewinne und Verluste innerhalb der Gruppe können grundsätzlich ausgeglichen werden und sind beim Gruppenträger zu versteuern) und in der Tatsache, dass auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbezogen werden können. Hinsichtlich ausländischer Gruppenmitglieder galt bisher allerdings die Beschränkung auf die erste Ebene (Tochtergesellschaft). Über die ausländische Tochter gehaltene Mehrheitsbeteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften konnten also nicht in die Gruppe aufgenommen werden.

Der EuGH hat in der Rechtssache „Papillon“ (EuGH 27.11.2008, Rs C-418/07) den Ausschluss von inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Gruppenmitglieder nach französischer Rechtslage als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gewertet. Wenngleich die EuGH-Entscheidung in der Literatur auch in Österreich schon als unmittelbar anwendbar eingestuft wurde, fehlte bis jetzt eine offizielle Reaktion der Finanzverwaltung.

In einer kürzlich veröffentlichten Information hat die Finanzverwaltung (BMF-Info vom 16.5.2012) die Anwendbarkeit auf die österreichische Gruppenbesteuerung bestätigt und die Einbeziehung der Ergebnisse einer inländischen Gesellschaft, die über eine im Gemeinschaftsgebiet ansässige Zwischengesellschaft gehalten wird, zugelassen. Anders als bei der ausländischen Tochtergesellschaft, wo nur die Verluste im Beteiligungsausmaß beim Gruppenträger verwertet werden können, sind die Gewinne und Verluste der inländischen Enkelgesellschaft letztlich dem Gruppenträger zuzurechnen. Das Ergebnis der inländischen Enkelgesellschaft geht nämlich zu 100% zeitgleich mit dem Ergebnis des ausländischen Gruppenmitglieds in das Gruppenergebnis ein.

Die Ausdehnung der Gruppenbesteuerung ist jedenfalls zu begrüßen, wenngleich auch die bestehenden Grenzen berücksichtigt werden müssen. So ist es etwa nicht möglich, die Ergebnisse von unter der inländischen Enkelgesellschaft hängenden weiteren in- und ausländischen Kapitalgesellschaften in die Gruppenbesteuerung einzubeziehen. Dies ist hinsichtlich von Verlusten nachteilig, weit weniger aber in Gewinnsituationen, da die Gewinne regelmäßig ohnehin der Beteiligungsertragsbefreiung unterliegen. Ob die Beschränkung auf die erste Ebene nicht ebenso einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt, bleibt abzuwarten. Dem Gruppenbesteuerungssystem folgend ist es darüber hinaus auch nicht möglich, eine steuerwirksame Teilwertabschreibung auf die inländische Enkelgesellschaft vorzunehmen. Eine Firmenwertabschreibung seitens der ausländischen Tochtergesellschaft im Zuge des Erwerbs der inländischen Gesellschaft ist steuerlich in Österreich ebenso wenig anerkannt.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.