Erfolgreich steuern

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Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

VwGH bestätigt die Zumutbarkeit der Benützung von Park & Ride

Januar 2009

Neben dem Verkehrsabsetzbetrag sieht der Gesetzgeber für Arbeitnehmer hinsichtlich der Kosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das kleine bzw. das große Pendlerpauschale vor. Voraussetzung für das kleine Pendlerpauschale, welches nach der Wegstrecke gestaffelt ist (vgl. für die neuen Werte Klienten-Info Juli 08), ist bei Zumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels eine Fahrtstrecke von mehr als 20 km. Ist die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich bzw. nicht zumutbar und beträgt die Strecke mindestens 2 km, so steht wiederum nach der Entfernung gestaffelt das große Pendlerpauschale zu.

Das Merkmal der Unzumutbarkeit ist im Gesetz nicht definiert, wird aber in den LStR 2002 z.B. bei der Überschreitung folgender Wegzeiten (einfache Wegstrecke) angenommen: unter 20 km: 1,5 Stunden; ab 20 km: 2 Stunden und ab 40 km: 2,5 Stunden. Der VwGH hat nunmehr klargestellt (Entscheidung vom 28.10.2007, GZ 2006/15/0319), dass bei der Ermittlung, ob das große bzw. das kleine Pendlerpauschale anzuwenden ist, auch die Benutzung von Park & Ride als Kombination zwischen PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln miteinzubeziehen ist. Durch diesen Umstand kann es passieren, dass durch Park & Ride die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist und somit nur das kleine anstelle des großen Pendlerpauschales abgegolten wird. Das Ergebnis der Park & Ride Variante ist selbst dann anzuerkennen, wenn die Fahrtdauer länger als bei ausschließlicher Benutzung des PKW ist und sich trotzdem im Rahmen der Zumutbarkeit bewegt. Ebenso ist unbeachtlich, dass durch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und PKW unter Umständen höhere Kosten als bei der ausschließlichen Benutzung des PKW anfallen. Da die Kosten durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten werden, kommt es auf die konkreten Ausgaben zur Erreichung der Arbeitsstätte nämlich nicht an.

Bild: © citronenrot - BMF

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