Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Gebührenbefreiung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes

Februar 2008
Kategorien: Klienten-Info

Die Ausstellung von unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlassten Dokumenten ist ab 1.1.2008 von Gebühren (Stempelgebühren) sowie Verwaltungsabgaben des Bundes (nicht unbedingt von Landesverwaltungsabgaben) befreit. Die Befreiung gilt für zwei Jahre ab der Geburt und umfasst Reisedokumente und sonstige Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsbestätigung für Krankenkasse oder Finanzamt) sowie damit zusammenhängende Anträge. Reisedokumente sind gewöhnlicher Reisepass, Expresspass, Reisepass ohne Datenträger, Personalausweis sowie auch die nachträgliche Miteintragung von Kindern im Reisepass beider Elternteile. Ebenso befreit sind ausländische Schriften, welche zur Erlangung eines solchen Dokuments zum amtlichen Gebrauch vorzulegen sind. Die Verleihung oder Erstreckung der Staatsbürgerschaft ist nicht gebührenfrei und aufgrund fehlender Unmittelbarkeit ebenso wenig ein danach ausgestellter Staatsbürgerschaftsnachweis.
Die 2 Jahres-Frist gilt insoweit rückwirkend als die Ausstellung nach dem 31.12.2007 zu erfolgen hat und das Kind zu diesem Zeitpunkt das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Der unmittelbare Zusammenhang mit der Geburt führt auch dazu, dass eine Ersatzausstellung wegen Verlusts oder Diebstahls nicht mehr kostenlos erfolgt. Die gebührenfreie Ausstellung ist grundsätzlich auf eine übliche Anzahl eines Dokuments beschränkt.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

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