Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Februar 2008
Kategorien: Klienten-Info

Ab 1.1.2008 bestehen folgende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Höhe und Bezugsdauer, wobei die längere Bezugsdauer für den Fall gilt, dass beide Elternteile die Leistung in Anspruch nehmen:

  1. € 14,53 pro Tag (€ 436 / Monat) bis zur Vollendung des 30./36. Lebensmonats des Kindes.
    Gesamt: € 13.080 (€ 15.696) oder
  2. € 20,80 pro Tag (€ 624 / Monat) bis zur Vollendung des 20./24. Lebensmonats.
    Gesamt: € 12.480 (€ 14.976) oder
  3. € 26,60 pro Tag (€ 800 / Monat) bis zur Vollendung des 15./18 Lebensmonats.
    Gesamt: € 12.000 (€ 14.400).

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist ab dem 25. (bisher 21.) bzw. 17. bzw. 13. Lebensmonat des Kindes (je nach gewählter Bezugsdauer) von den gem. § 7 KBGG vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen abhängig. Werden diese Untersuchungen nicht durchgeführt bzw. nicht nachgewiesen, reduzieren sich die Beträge ab dem 25./17./13. Lebensmonat.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50% des Grundanspruchs.
Die Neuregelung gilt grundsätzlich für Geburten ab 1.1.2008. Für Geburten vor 2008 kann jedoch trotz bereits erfolgter Antragsstellung und Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis spätestens 30.6.2008 eine Umstellung auf Kurzleistung beantragt werden.
Die Zuverdienstgrenze wird von derzeit € 14.600 auf € 16.200 erhöht und gilt auch für den (rückzahlbaren) Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von € 6,06 / Tag (Die Grenze hierfür lag bisher bei € 5.200).
Anders als bisher ist bei einer Überschreitung der Grenze nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld, sondern nur der die Grenze überschreitende Betrag zurückzuzahlen. Zum Zuverdienst zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 2 Abs. 2 EStG (auch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe). Das 13. und 14. Gehalt werden durch einen Zuschlag von 30 % zum monatlichen Einkommen berücksichtigt.

Bild: © citronenrot - BMF

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