Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Rechtsfolgen bei Nichtzurverfügungstellung von elektronischen Datenträgern bei Finanzamtsprüfungen

April 2007
Kategorien: Klienten-Info

§ 111 BAO verpflichtet den Unternehmer dem Betriebsprüfer elektronische Datenträger zur Verfügung zu stellen. Welche Rechtsfolgen die Nichterfüllung dieser Verpflichtung haben kann, beantwortet das BMF vom 19. Oktober 2006 wie folgt:
Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wird allein damit nicht ausgelöst, es sei denn, es ist dadurch die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich. Bloße "Schwierigkeiten", deren Überwindung wohl Mühe kosten, rechtfertigen nicht diese Rechtsfolge. Werden die Unterlagen nur in lesbarer Form (z.B. Papierausdruck) zur Verfügung gestellt, so kann das aber folgende Auswirkungen haben:

  • Zwangsstrafe
    Diese kann festgesetzt werden, wenn der Verpflichtung elektronische Datenträger i.S. des § 111BAO vorzulegen, nicht Folge geleistet wird, es sei denn die Leistung ist unmöglich oder unzumutbar.
  • Eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht liegt dann nicht vor, wenn die bedeutsamen Umstände auf Papier, statt auf elektronischen Datenträgern offen gelegt werden.
  • Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht ist ebenfalls nicht gegeben, da Bücher und Aufzeichnungen dadurch nicht Ihre formelle Ordnungsmäßigkeit verlieren.

Bild: © Superingo - Fotolia

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