Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Rückholung der ausländischen Mehrwertsteuern aus 2002

April 2003

Österreichische Unternehmen können sich aus allen Ländern der EU sowie einigen nicht-EU Ländern die dort gezahlten Umsatzsteuern aus dem Jahr 2002 im sog. Vergütungsverfahren zurückholen bzw. zurückholen lassen. Dies trifft besonders auf die im Ausland in Anspruch genommenen Dienstleistungen (z.B. Messeteilnahmen und -besuche, Seminare/Konferenzen, Reisekosten/Hotels/Mietwagen, Unterauftrags- und Leiharbeiten, Beratungen, Marketing/Sponsoring, diverse Services sowie Intercompany Verrechnungen) aber auch auf gewisse Konsumationen (z.B. Bewirtung, Repräsentation, Treibstoffe, Telekommunikation) zu.

Für die Antragstellung sind komplette Unterlagen (Antrag, Unternehmerbestätigung, Originalrechnungen, Listen und ggf. länderweise unterschiedliche zusätzliche Nachweise, Fragebogen und Dokumentationen) bei den jeweils zuständigen Finanzbehörden im Ausland bis längstens 30. Juni 2003 (Achtung: Fallfrist!) vorzulegen. Je früher die Anträge gestellt werden können, desto eher erfolgt die Bearbeitung und Vergütung, da sich erfahrungsgemäß gegen Ende der Frist die Anträge im Ausland anhäufen und damit die Warteschlangen verlängern. Es ist in vielen Ländern auch möglich, unterjährig, z.B. vierteljährlich, einzureichen.

Zur Erzielung einer möglichst hohen "Rückholquote" sind folgende Grundregeln zu beachten:

:: Ausnützung aller gegebenen Chancen, d.h. Antragstellung für alle jeweils möglichen Positionen; diese sind unterschiedlich in den einzelnen Ländern, z.B. neu für 2002:

– Frankreich, für Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen sowie Autobahnmauten und Diesel

– Deutschland, für Bewirtung eigener Mitarbeiter (in voller Höhe! Hingegen bei Bewirtung Dritter nur auf 80%).

:: Antragstellung in allen in Frage kommenden Ländern: Neben der EU, Schweiz und Norwegen vergüten schon die meisten EU-Beitrittskandidatenländer die MwSt aus 2002, allerdings auf unterschiedliche Aufwandspositionen (interessante Länder: H, SLO, PL, SK, BL, Baltische Staaten sowie CDN).

:: Antragstellung nur mit Originalbelegen, welche die genauen Formalvorschriften erfüllen, da sonst das Risiko besteht, dass Anträge in ihrer Gesamtheit zurückgewiesen werden:
– besonders "pingelig": D, PL, E, F, CH; liberaler dagegen GB, NL und Skandinavien
– für einige Länder ist die legale "Sanierung" von mit Mängeln behafteten Rechnungen möglich (allerdings gewisses Know-How erforderlich!), wofür allerdings Vorlaufzeiten benötigt werden.

Es ist prinzipiell möglich, derartige Anträge direkt vom Unternehmen aus zu stellen. Verschiedene einschränkende aber auch erweiternde Gerichtsentscheidungen, Finanzerlässe, Ermessensspielräume der Sachbearbeiter, das Erfordernis der Antragstellung in den ausländischen Landessprachen sowie das Hinzukommen neuer Länder und Möglichkeiten haben aber in den letzten Jahren vermehrt dazu geführt, die Besorgung derartiger Rückholungen an Spezialdienstleister mit deren globalem, fachbezogenem Know-How auszulagern („Outsourcing“).
Nachdem die amerikanische Meridian VAT-Reclaim ihr Servicebüro in Wien aufgegeben hat, empfiehlt sich dafür jetzt in Zusammenarbeit mit Ihrem inländischen Steuerberater die Cash Back Management GmbH in Wien als der langjährige „Platzhirsch“, der als Franchise-Unternehmer in einem internationalen Partner-Netzwerk eingebunden und bereits für viele österreichische Unternehmen tätig ist.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Europa

Beispiele für Waren und Dienstleistungen, für die Mehrwertsteuer an österreichische Unternehmen vergütet werden kann
(Stand Jänner 2003)

Legende:

  1. Hotel
  2. Restaurant / Mahlzeiten
  3. Repräsentation, Bewirtung
  4. Konferenzen
  5. Schulungen
  6. Personentransporte
  7. Gütertransporte
  8. Benzin
  9. Diesel
  10. Messen und Ausstellungen
  11. Marketingaktivitäten
  12. Berater
  13. Telekommunikation
  14. Mietwagen
  15. Anwaltskosten

o - volle MwSt.-Rückvergütung
x - eingeschränkte Rückvergütung
§ - ohne MwSt. zu fakturieren, Rückvergütung über Lieferantengutschrift

 
Abk. für MwSt.
MwSt.Satz
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Belgien
TVA/BTW
21
      o o x x x x o o o o x o
Bulgarien
DDS
20
x     o     o     o     x x  
Dänemark
MOMS
25
x x     o       o o § § o   o
Deutschland
MWST
16
o o   o o o o o o o § § o o §
Estland
KM
18
      o o o o o o o o o o x o
Finnland
ALV
22
o     o o o o x x o     x x  
Frankreich
TVA
19,6
x x x o o   o   x o o o o   o
Griechenland
FPA
18
        o     x   o o o o   §
Großbritannien
VAT
17,5
o o   o o o   o o o § § § o §
Irland
VAT
21
      o x   o   o o x   §    
Island
VSK
20
o     o §   o o o o o o o   o
Italien
IVA
20
      o o   o x x o § § x   §
Kroatien
PDV
22
                  o          
Luxemburg
TVA
15
o o o o o o o o o o o o o o o
Mazedonien  
19,5
      o o   o   o o o o o o o
Niederlande
BTW
19
o     o o o o o o o o o o o o
Norwegen
MVA
24
        §   o x x § o o o x o
Polen
VAT/PTU
22
    o o o o o x x o o o o o o
Portugal
IVA
19
      o §       x o o o o   o
Schweden
MOMS
25
o x x o o o o o o o § § o x §
Schweiz
MWST/TVA
7,6
o x   o o o o o o o o o o o o
Slowenien
DDV
20
      o o   o x x o o o o   o
Spanien
IVA
16
o o o o o o o o o o § § o o §
Ungarn
AFA
25
x x x o § o o   o o § § o   §
Zypern
FPA
15
o o o o o o o o o o o o o o o
außereuropäisch
                                 
Kanada
GST/TVQ
7-15
o                            
Korea  
10
o o x o   o o o o o o o o    
 
Abk. für MwSt.
MwSt.Satz
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

 

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