Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuerfreie Reisekostenersätze in Euro-Beträgen

April 2002

Inland

Tagesgeld
– für 24 Stunden EUR 26,40
– länger als 3 Stunden, für jede angefangene Stunde 1/12 (maximal EUR 26,40) EUR 2,20
– Kürzung für ein Arbeitsessen, auch wenn das Tagesgeld weniger als EUR 26,40 ist, je EUR 13,20
 
Nächtigungsgeld
– ohne Nachweis inkl. Frühstück EUR 15,00
- nach Belegabrechnung - voller Kostenersatz ohne Haushaltsersparnis
 
Kilometergeld
Zur Vereinfachung der Lohnverrechnung besteht für das als Kostenersatz vom Arbeitgeber verrechnete Kilometergeld eine Aufrundungsmöglichkeit auf volle Cent wie folgt:
  Werbungskosten
Betriebsausgaben

Kostenersatz
an Dienstnehmer

PKW und Kombi EUR 0,356 EUR 0,36
Motorrad bis 250 cm3 EUR 0,113 EUR 0,11
Motorrad über 250 cm3 EUR 0,201 EUR 0,20
Fahrrad bis 5 km EUR 0,233 EUR 0,23
Fahrrad ab 5 km EUR 0,465 EUR 0,47

Ausland

Für Tages- und Nächtigungsgelder gilt der Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten (BGBl. II Nr. 434/2001).
Beispiele:
  Tag Nacht
Deutschland EUR 35,3 EUR 27,9
--Grenzorte EUR 30,7 EUR 18,1
Frankreich EUR 32,7 EUR 24,0
Italien EUR 35,8 EUR 27,9
--Rom und Mailand EUR 40,6 EUR 36,4
--Grenzorte EUR 30,7 EUR 18,1
Schweiz EUR 36,8 EUR 32,7
--Grenzorte EUR 30,7 EUR 18,1

Beträgt die Reisedauer unter fünf Stunden steht kein Tagesgeld zu. Bei über fünf bis acht Stunden beträgt das Tagesgeld 1/3, über acht bis zwölf Stunden 2/3 des Tagesgeldes, über zwölf Stunden das volle Tagesgeld. Bei einem Arbeitsessen pro Tag ist das Tagesgeld um 2/3 zu kürzen.

Kuriose VwGH-Entscheidung zum Tagesgeld:
In der E. 30.10.2001, 95/14/0013 vertreten die Richter zu § 16 Abs. 1 Zi. 9 EStG die Rechtsansicht, dass Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesgeld) nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Erstreckt sich eine Reise nur auf einen Tag ohne Nächtigung, könne der Verpflegungsmehraufwand durch Mitnahme eines Jausenpaketes abgefangen werden, sinnieren die obersten Richter.
Diese Auslegung steht aber im Gegensatz zu der Aliquotierungsregel in der Rz 311 und 723 LStR, wonach bei einer Reise ab drei Stunden je Inlands-Reisestunde 1/12 des Taggeldanspruches zustehen. Weiters sei auf die Aliquotierungsregel bei Auslandsreisen in Rz 312 und 725 LStR verwiesen.

Bild: © PhotographyByMK - Fotolia

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