Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Aktuell

"Doppelte Haushaltsführung" bei einer Wohngemeinschaft?

Juni 2021

Die Kosten für den privaten Haushalt sind gewöhnlich dem Privatbereich zuzuordnen und damit zusammenhängende Aufwendungen deshalb steuerlich irrelevant und nicht abzugsfähig. Wer aber aus beruflichen Gründen in der Nähe des Arbeitsplatzes einen zweiten Haushalt führt, kann diese Kosten unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Grundvoraussetzung für die steuerliche Geltendmachung als doppelte Haushaltsführung ist zunächst das Vorliegen von und das Tragen von Kosten für zwei haushaltsführende Wohnsitze. Eine weitere Bedingung besteht darin, dass die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz als unzumutbar anzusehen ist. Hiervon ist bei einer Entfernung von mehr als 80 km vom Beschäftigungsort auszugehen und wenn die Fahrzeit mit dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel mehr als 1 Stunde beträgt. In Einzelfällen kann auch bei geringerer Entfernung Unzumutbarkeit aufgrund der Wegstrecke und damit verbundener außergewöhnlich langer Fahrzeit vorliegen.

Steuerlich abgesetzt werden können die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Die Verwaltungspraxis geht davon aus, dass die durchschnittlichen Kosten einer Hotelunterkunft von bis zu 2.200 € monatlich nicht überschritten werden dürfen. Verheiratete sowie in eingetragener Partnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft (auch ohne Kind) Lebende können diese Werbungskosten auf Dauer absetzen, wenn die Partnerin/der Partner steuerlich relevante Einkünfte (mehr als 6.000 € jährlich oder mehr als 1/10 der Einkünfte der/des Steuerpflichtigen) erzielt. Ist die Partnerin oder der Partner nicht berufstätig, kann die doppelte Haushaltsführung in der Regel für eine Dauer von zwei Jahren beansprucht werden. Bei Alleinstehenden ist sie mit sechs Monaten befristet.

In den Einkommensteuerrichtlinien ist noch von einer zusätzlichen Bedingung die Rede, nämlich von einem eigenen Hausstand am Arbeitsort. Ein Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Steuerpflichtigen voraus. Er muss hierbei die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Um diesen Sachverhalt ging es bei einem dem VwGH vorgetragenen Fall (GZ Ra 2019/13/0061 vom 5.2.2021). Ein Arbeitnehmer hatte die Kosten für eine Wohnung nahe dem Arbeitsplatz geltend gemacht, die er mit seinem Bruder teilte. Der Arbeitnehmer unterhielt noch eine weitere Wohnung bei seiner im Ausland lebenden Ehefrau. Finanzamt und BFG lehnten die Mehrkosten ab, da am Berufswohnsitz kein eigener Hausstand geführt werde, weil die Wohnung gemeinsam mit dem Bruder bewohnt wurde.

Der VwGH kam hingegen zur Entscheidung, dass Aufwendungen für ein (Untermiet-)Zimmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Auch eine im Rahmen einer Wohngemeinschaft genützte Wohnung kann einen Berufssitz darstellen. Der eigene Hausstand, wie ihn die Definition des Familienwohnsitzes i.S.d. Pendlerverordnung vorsieht, ist überschießend und nicht auf die steuerliche Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung übertragbar. Die Kosten für das Zimmer konnten somit in der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich mindernd angesetzt werden.

Bild: © Adobe Stock - contrastwerkstatt

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