AKTUELLES
Artikel zum Thema: Verzugszinsen
ÖGK-Info zu Verzugszinsen ab 2023
Januar 2023
Kategorien:
Klienten-Info
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Beiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgeschrieben sind. Bei einer (verspäteten) Einzahlung innerhalb von drei Tagen (innerhalb der Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist treten keine Verspätungsfolgen ein.
Bild: © Adobe Stock - ZIHE
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
Hauptplatz 11-12
2620 Neunkirchen
TELEFON
T +43 (0)2635 63123
F +43 (0)2635 63217-22