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Artikel zum Thema: Mitbenutzung
Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil
Oktober 2004
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Klienten-Info
Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung erfolgt üblicherweise für 3 Jahre.
Bild: © Marc Dietrich - Fotolia
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