AKTUELLES
Artikel zum Thema: Jahresnetzkarte
Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Dezember 2007
Kategorien:
Klienten-Info
, Gastronomie-Info
Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).
Bild: © fischer-cg.de - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
Hauptplatz 11-12
2620 Neunkirchen
TELEFON
T +43 (0)2635 63123
F +43 (0)2635 63217-22