AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Steuerliche Folgen der entgeltlichen Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes
In der Praxis kommt es häufig vor, dass bei Grundstücken eine Belastung oder Veräußerung an die Zustimmung einer anderen Person gebunden ist (Belastungs- oder Veräußerungsverbot). Gilt ein potentieller Käufer oder der Eigentümer dem Begünstigten seinen Verzicht auf das Belastungs- oder Veräußerungsverbot ab, ist diese entgeltliche Aufgabe nach § 29 Z 3 EStG steuerpflichtig, wenn sie € 220,- im Kalenderjahr übersteigt. (Hinweis: Aufgrund des VwGH Urteils (23.5.2000, 95/14/0029) liegt kein Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinn vor, somit kann auch ein Spekulationsgeschäft nach § 30 EStG nicht zur Anwendung kommen).
Bild: © Marc Dietrich - Fotolia
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
Hauptplatz 11-12
2620 Neunkirchen
TELEFON
T +43 (0)2635 63123
F +43 (0)2635 63217-22