AKTUELLES
Artikel zum Thema: IBAN
Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis € 50.000,- spesenbegünstigt
Februar 2006
Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zahlung in EUR
- Bis EUR 50.000,-
- Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank
- Von einem EUR-Konto zugunsten eines EUR-Kontos innerhalb der EU
Empfehlung: Anforderung der Kontokennungsmerkmale von ausländischen Geschäftspartnern und Weiterleitung der eigenen IBAN und BIC an diese.
Bild: © nyul - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
© Karall und Partner Steuerberatung | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
Hauptplatz 11-12
2620 Neunkirchen
TELEFON
T +43 (0)2635 63123
F +43 (0)2635 63217-22