Erfolgreich steuern
Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.
Im Mittelpunkt der Klient
Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
Vorausschauend kalkulieren
Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
Ihr Partner zum Erfolg
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
Weil Erfolg planbar ist.
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UNSER LEITBILD
Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
Unsere Wissen ist Ihr Gewinn
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AKTUELLES
Artikel zum Thema: Verluste
Steuertermine
Jänner | |
Fälligkeiten | |
15.1. | USt für November 2023 |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.1. | Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht |
Bis 15.1. | Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2023 für geringfügig Beschäftigte |
Februar | |
Fälligkeiten | |
15.2. | USt für Dezember 2023 bzw. 4. Quartal |
29.2. | Pflichtversicherung SVA |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 1.2. | Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2023 (E18) in Papierform |
Bis 15.2. | Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2023 |
Bis 15.2. | Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2023 (pro Registrierkasse) |
29.2. | Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA |
29.2. | Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten |
29.2. | Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) |
März | |
Fälligkeiten | |
15.3. | USt für Jänner |
Fristen und Sonstiges | |
31.3. | Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2023 bei Stadtkasse/Gemeinde |
April | |
Fälligkeiten | |
15.4. | USt für Februar |
Fristen und Sonstiges | |
30.4. | Abgabe der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO |
Mai | |
Fälligkeiten | |
15.5. | USt für März bzw. 1. Quartal |
31.5. | Pflichtversicherung SVA |
Juni | |
Fälligkeiten | |
17.6. | USt für April |
Fristen und Sonstiges | |
30.6. | Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline |
30.6.. | Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2023 aus Nicht-EU-Ländern |
Juli | |
Fälligkeiten | |
15.7. | USt für Mai |
August | |
Fälligkeiten | |
16.8. | USt für Juni bzw. 2. Quartal |
31.8. | Pflichtversicherung SVA |
September | |
Fälligkeiten | |
16.9. | USt für Juli |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2023 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline) |
Bis 30.9. | Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2023 |
Bis 30.9. | Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer |
Oktober | |
Fälligkeiten | |
15.10. | USt für August |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.10. | Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2023 |
Bis 31.10. | Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides |
November | |
Fälligkeiten | |
15.11. | USt für September bzw. 3. Quartal |
30.11. | Pflichtversicherung SVA |
Dezember | |
Fälligkeiten | |
16.12. | USt für Oktober |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 31.12. | Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte |
Bis 31.12. | Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2019 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab |
31.12. | Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft |
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