Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Artikel zum Thema: Beihilfe

Coronavirus: UPDATE: Angekündigte und geplante Entlastungsmaßnahmen

Juni 2020

[Stand 16.06.2020]

Im Zuge der Regierungsklausur am 15. und 16. Juni wurden folgende Maßnahmen angekündigt:

Zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen:

Gewinn-/Verlustverteilung

  • Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags, das bedeutet einen einmaligen Rücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018.

Fixkostenzuschuss

  • Verlängerung um 6 Monate sowie Anpassung der Umsatzgrenzen.

Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomie und Kultur

  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % auf Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich.

Kreditmoratorium

  • Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Reiseveranstalter werden Erleichterungen mittels eines Kreditmoratoriums ermöglicht. Der Staat übernimmt temporär Kreditrückzahlungen, bis die Raten zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden können.

Verlängerung der Steuerstundungen bis zum 15.1.2021.

Zur Förderung von Investitionen:

Investitionsprämie

  • Für Wirtschaftsgüter, die zwischen 1.9.2020 - 28.2.2021 angeschafft werden, gibt es eine Investitionsprämie in der Höhe von 7 %, ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen.
  • Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt der Prämiensatz in der Höhe von 14 %.

Degressive Abschreibung

  • Investitionen können ab 1.7.2020 bereits im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden.

Stärkung Eigenkapital ("Eigenkapitalfonds")

  • Ein Konzept für die Erhöhung der Eigenkapitalquote für KMUs ist für die nächsten Wochen angekündigt.

Zusätzliche Investitionen:

  • Sanierungsoffensive: Steuerliche Anreize/Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung, Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private, Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht.
  • Ausbau erneuerbare Energie/"Eine-Million-Dächer"-Programm: Ausbau solarthermischer Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung Nah- und Fernwärme, Förderung von Kleinanlagen.
  • "Investitionsprogramm Bundesgebäude": Investitionen in Infrastruktur der bestehenden Gebäude sowie Entwicklung neuer moderner und umweltschonender Gebäude.
  • Investitionen in klimafreundliche Innovationen & Industrien: Aufstockung von Investitionsprogrammen mit positivem Effekt auf Umwelt und Klima sowie von Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen wie Call Vorzeige Region Energie, IPCEI Batterien, IPCEI Wasserstoff.
  • Anreiz für Reparaturleistungen: Senkung der Umsatzsteuer für Reparaturleistungen auf 13 %.
  • Breitbandausbau: zweite Breitbandmilliarde zur Förderung der digitalen Infrastruktur.

Gründerpaket/Deregulierungspaket

  • Neue Gesellschaftsform "Austrian Limited": Mit unbürokratischer Gründung, niedrigem Gründungskapital sowie der Einführung von Englisch für wichtige Amtswege.
  • Stärkung der Wachstumsfinanzierung: Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung.
  • Deregulierungsmaßnahmen: Mitarbeiterbeteiligung, Once-Only und Umsetzung der Grace-Period.

"Masterplan Digitalisierung und Bildung"

  • 8-Punkte Plan: Portal Digitale Schule, Vereinheitlichung bestehender Plattformen, Lehrendenfortbildung, Eduthek (Ausrichtung nach Lehrplänen), Gütesiegel Lern-Apps, Ausbau schulischer Basis IT-Infrastruktur, digitale Endgeräte für Schüler und Lehrer.

Zur weiteren Entlastung:

Senkung der ersten Tarifstufe bei Lohn- und Einkommensteuer

  • Rückwirkend mit 1.1.2020 mit Rückerstattung für bereits versteuerte Gehälter spätestens im September.

Erhöhung SV-Rückerstattung (Negativsteuer)

  • Rückwirkend mit 1.1.2020, Erhöhung auf bis zu 100 €.

Arbeitslosenunterstützung und Kinderbonus

  • Einmalig zusätzlich 450 € zum Arbeitslosengeld.
  • Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es einen Bonus von 360 €.

Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/Massnahmenpaket-fuer-rot-weiss-roten-Weg-aus-der-Krise.html

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

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