Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

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Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

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AKTUELLES

Artikel zum Thema: Beihilfe

Mehr Handlungsspielraum beim Familienbonus Plus

August 2020
Kategorien: Klienten-Info

Der Familienbonus Plus bietet seit 2019 eine Entlastung für Familien mit Kindern, da in Form eines Steuerabsetzbetrages die Steuerlast der Eltern verringert werden kann. Die Begünstigung gilt pro Monat pro Kind und ist mit maximal 1.500 € pro Kind und Jahr begrenzt. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht immer noch ein reduzierter Familienbonus Plus i.H.v. 500 € pro Jahr zu, sofern weiterhin für dieses Kind auch Familienbeihilfe bezogen wird. Wird aufgrund von geringen Einkünften keine oder zu wenig Steuer bezahlt, so steht ein "Kindermehrbetrag" von maximal 250 € pro Kind und Jahr zu (beispielsweise günstig für geringverdienende Alleinerziehende oder Alleinverdiener).

Der Familienbonus Plus kann von einem oder von beiden Elternteilen (zu je 50%) geltend gemacht werden. Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, kommt es zu einer 50/50 Aufteilung, wenn der Familienbonus Plus von beiden Elternteilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wurde. Der Steuervorteil kann bereits im Rahmen der Lohnverrechnung laufend berücksichtigt werden (mittels Formular E 30 an den Arbeitgeber) oder im Zuge der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

Durch das jüngst beschlossene Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist es hier zu bedeutsamen Änderungen gekommen. Begünstigt sind insbesondere jene Eltern, bei denen sich bei einem der beiden der Familienbonus Plus aufgrund der geringen Höhe des Einkommens steuerlich nicht auswirkt und beim anderen hingegen zur Gänze (hätte auswirken können). Erstmals für das Kalenderjahr 2019 ist es nämlich möglich und aus Familiensicht steueroptimal, auf den Familienbonus Plus zu verzichten, indem der Antrag (im Nachhinein) zurückgezogen wird. Bislang bestand keine solche Möglichkeit und es konnte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Antrag auf den (halben) Familienbonus Plus quasi umsonst gestellt worden ist und besser der andere Ehepartner den vollen Familienbonus Plus in Anspruch genommen hätte. Der Antrag auf den Familienbonus Plus kann maximal bis fünf Jahre nach Rechtskraft des Bescheids formlos zurückgezogen werden. Je nach Konstellation und Zeitpunkt des Zurückziehens des Antrags erfolgt eine Korrektur des Familienbonus Plus per Amtswegen oder es ist eine neuerliche Antragstellung (für ein bereits abgelaufenes Jahr) durch den Ehepartner notwendig.

Bild: © ki33 - Fotolia

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