Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Update - Ausfallsbonus für März wird erhöht

April 2021
Kategorien: Klienten-Info

In der KI 02/21 haben wir bereits über den Ausfallsbonus berichtet. Der Ausfallsbonus soll zusätzliche Liquidität für Unternehmen bringen und ist nicht nur auf jene Unternehmen beschränkt, welche unmittelbar von der Schließung während des Lockdowns betroffen sind. Der Ausfallsbonus beträgt grundsätzlich 30 % des Umsatzausfalls in einem der Kalendermonate von November 2020 bis Juni 2021 und besteht zur Hälfte aus dem tatsächlichen Bonus und zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II. Da Bonus und Vorschuss jeweils mit 30.000 € pro Kalendermonat gedeckelt sind, kann der gesamte Ausfallsbonus höchstens 60.000 € pro Kalendermonat ausmachen.

Für März 2021 wurde nunmehr der Bonus-Anteil des Ausfallsbonus von normalerweise 15 % des Umsatzausfalls auf grundsätzlich 30 % des Umsatzausfalls erhöht und ist mit 50.000 € gedeckelt. Der gesamte Ausfallsbonus für März 2021 beträgt daher (sofern der optionale Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss mitbeantragt wird) in Summe 45 % des Umsatzausfalls und maximal 80.000 €.

Die steuerliche Behandlung des Ausfallsbonus ist stark durch die Aufteilung in Bonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss gekennzeichnet. Eine Umsatzsteuerpflicht liegt allerdings keinesfalls vor, da der Ausfallsbonus mangels Leistungsaustausch einen nicht steuerbaren Zuschuss darstellt. Da jener Teil, der auf den Bonus entfällt, Zahlungen zum Ersatz entgangener Umsätze darstellt, ist er einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig. Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss muss hingegen zwingend mit einem später beantragen Fixkostenzuschuss gegengerechnet werden. Sofern kein Fixkostenzuschuss beantragt wird, muss der Vorschuss zurückgezahlt werden. Sobald der Vorschuss in einen tatsächlichen Fixkostenzuschuss umgewandelt wird, liegt ein steuerfreier Zuschuss vor. Aufwendungen bzw. Ausgaben, die mit dem erhaltenen Fixkostenzuschuss in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig um den erhaltenen Zuschuss zu kürzen (im Detail ist auf die durch den Fixkostenzuschuss anteilig ersetzten Fixkosten abzustellen).

Bild: © Adobe Stock - HNFOTO

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